Wohngebiet Buchenwalder Strasse
Wegen des Flughafens Leipzig/Halle und die damit im Zusammenhang stehenden Lärmschutzauflagen hat die Gemeinde Rackwitz mit Siedlungsbeschränkungen zu kämpfen, was bedeutet, das Grundstücke für den Eigenheimbau nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehen. In der Buchenwalder Straße soll dennoch ein kleines Wohngebiet entstehen, wofür der Gemeinderat jetzt den Entwurf einer Ergänzungsatzung gebilligt hat. Dieser liegt ab heute bis einschließlich 9. März im Rackwitzer Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Vorausgegangen ist eine Einigung mit dem Regionalen Planungsverband, bei der es Bürgermeister Steffen Schwalbe (parteilos) gelungen ist, die Möglichkeit zu erwirken, eine Fläche am östlichen Ortsrand von Podelwitz als Bauland auszuweisen. Denn nach wie vor sei die Nachfrage nach Baugrundstücken groß, erklärt der Bürgermeister. Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund noch im vergangenen Jahr eine Ergänzungssatzung zu erlassen, mit der die betreffenden Flurstücke in den bebauten Ortsteil Podelwitz einbezogen werden. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, dass auf dem Areal, das nördlich an die Buchenwalder Straße grenzt, sieben Einfamilienhäuser entstehen können.
Wie Schwalbe berichtet, liegen in der Gemeindeverwaltung bereits neun Reservierungsanfragen für die sieben Grundstücke vor. Zudem sei das Vorhaben mit dem Eigentümer, der Kirche, abgestimmt. Folglich handelt es sich um Erbpachtland. Die baulichen Vorgaben sind so bemessen, dass Bauherrn die Ausrichtung ihrer Häuser wählen kann. Damit orientieren sich die Vorgaben an die bereits vorhandene Bebauung, sodass sich die „Weiterentwicklung der Ortslage … nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt“, wie es in der Ergänzungssatzung „Wohngebiet an der Buchenwalder Straße“ heißt.
Die Erschließung des Gebietes ist von der Buchenwalder Straße aus vorgesehen. Zugelassen ist eine Bauweise mit zwei Vollgeschossen. „Damit sind auch sogenannte Stadtvillen, die heute oft gewünscht werden, möglich“, erklärt das Gemeindeoberhaupt. Auch Garagen und Carports sind zulässig. Allerdings müssen die künftigen Eigenheimbauer wegen der Flughafennähe und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen, in ihren Häusern Lärmschutzfenster einbauen.
Von Thomas Steingen, LVZ vom 08.02.2018 RND
Kommentare (0)