BGH entscheidet zu Gunsten von Rackwitz
LVZ-Artikelvom 27.01.2006
Das Urteil des BGH vom 25.01.2006, Az.: VIII ZR 398/03 kann hier im Volltext nachgelesen werden.
Erwähnenswert:
Zitat:"Durch den Bau eines Gemeinde- und Verwaltungszentrums mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche für eine - vom Berufungsgericht treffend als "Kleinstgemeinde" bezeichnete - Gemeinde mit rund 600 Einwohnern und vier Bediensteten wurde im Streitfall offenkundig Gemeindevermögen verschleudert."
Vorinstanzen:
LG Leipzig, Entscheidung vom 19.04.2002 - 6 O 4411/99 -
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2003 - 5 U 1016/02 -
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